Neue Registrierungspflicht für Lebensmittelexporteure

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in China eine Registrierungspflicht für ausländische Hersteller von Lebensmitteln, die ihre Produkte in die Volksrepublik exportieren möchten.
Diese Registrierung erfolgt über den Chinesischen Zoll (GACC) und unterliegt je nach Produktart unterschiedlichen Verfahren und Anforderungen.

Da viele Informationen zur Registrierung nur kurzfristig und häufig ausschließlich auf Chinesisch bereitgestellt werden, ergeben sich für Unternehmen zahlreiche Herausforderungen.
Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zur Nichtfreigabe der Waren im Zollfreilager führen – im schlimmsten Fall bis hin zum Verderben der Produkte.

Das SYMTAQ-Team China unterstützt Sie umfassend bei der Registrierung, Deklaration und Zollabwicklung Ihrer Produkte.
Wir stellen sicher, dass Ihre Waren alle Anforderungen erfüllen – für eine reibungslose und sichere Einfuhr nach China.

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