Wir sind keine Berater, sondern Problemlöser.

Offshore - Gesellschaften

Gründung von Offshore - Gesellschaften

Allgemeine Informationen zu Offshore Gesellschaften die ein wesentlicher Bestandteil der Überlegungen vor der Gründung einer solchen sind:

Zweck von Offshore Gesellschaften
Die Gründung von Offshore Gesellschaften verfolgt überwiegend ein Ziel. Es geht um die Verlagerung ertragreicher wirtschaftlicher Betätigungen in Steueroasen. Häufige Vorteile sind die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen und Anonymität des Gesellschafterkreises.

Jenseits von bekannten Steueroasenländern können Auslandsgesellschaften im Einzelfall sinnvoll sein, um die Vorzüge spezifischer Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen und durch die Zwischenschaltung einer Auslandsgesellschaft in internationale Geschäftsbeziehungen, die Gesamtsteuerbelastung zu vermindern. Eine Offshore Gesellschaft ist daher nur dann sinnvoll, wenn die Auslandseinkünfte z.B. in den VAE thesauriert werden, so dass sie nicht nach Deutschland fließen, oder aber aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens von der deutschen Besteuerung freigestellt werden.

Letzteres ist im Falle von reinen Steueroasen kaum der Fall, da Offshore Gesellschaften grundsätzlich die notwendige Anerkennung als aktive Gesellschaft fehlt.

Nach 138 Abs. 2 Nr. 3 AO ist der Erwerb von unmittelbaren Beteiligungen von mindestens 10% an ausländischen Kapitalgesellschaften innerhalb eines Monats (Abs. 3) nach Erwerb mit amtlich vorgeschriebenen Vordruck gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Die Nichtanzeige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (vgl. 379 Abs. 2 Nr. 1 AO).

Es kann daher für deutsche Gesellschafter z.B. einer VAE Offshore Gesellschaft erhebliche Probleme bereiten, Profite steuerneutral aus der Gesellschaft herauszubekommen.
Verlagert allerdings der Nutznießer (Gesellschafter der Offshore Gesellschaft) seinen steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt z.B.in die VAE (und ist somit in Deutschland nicht mehr
steuerpflichtig) und tritt die Offshore Gesellschaft als solche in Deutschland überhaupt nicht auf, so bestehen grundsätzlich keine steuerrechtlichen Verpflichtungen des Nutznießers gegenüber dem deutschen Fiskus.

Die Offshore Gesellschaft ist grundsätzlich auch ein geeignetes Instrument zum Schutz des Privatvermögens, in erbrechtlichen Angelegenheiten oder als Holdingfirma ausländischer
Unternehmen.

In den von uns betreuten Ländern sind Offshore Gründung möglich. Die Vorrausetzungen weichen nur geringfügig voneinander ab. Wir sind jedoch in der Lage diese Unterschiede zu differenzieren und erzielen somit mehr als zufriedenstellende Ergebnisse für unsere Kunden!

Auf Anfrage werden wir detailliert Stellung nehmen.

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